Terminvereinbarung, Terminabsage und Ausfallhonorar

Behandlungstermine werden verbindlich vereinbart und exklusiv für den jeweiligen Kunden reserviert.

Eine Absage oder Verschiebung eines Termins ist spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage.

Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, sind wir berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des gebuchten Behandlungspreises zu berechnen (§ 615 BGB).

Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Begründung:
Da die Behandlungstermine individuell geplant und zeitlich fest reserviert werden, ist es bei kurzfristigen Absagen regelmäßig nicht möglich, den Termin anderweitig zu vergeben. In diesen Fällen entsteht ein entsprechender Verdienstausfall, der durch das Ausfallhonorar abgegolten wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme
Ihr Team vom Kosmetikstudio